15 Millionen E-Fahrzeuge sollen nach Vorstellung der Bundesregierung bis Ende 2030 in Deutschland zugelassen werden. Nutzen wir ein solches Fahrzeug im täglichen Alltag, ist dies ein Gebrauchsgegenstand. Wird dieses Fahrzeug (gilt im Übrigen auch für die Verbrenner) aber seinerseits transportiert, wird es zum Gefahrgut. Gefährliche Güter im Allgemeinen sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf...
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