Die ra-online GmbH veröffentlichte auf ihrer Internetplattform anwaltsregister.de eine ausführliche Besprechung eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2019, Az. XII ZR 13/19. Demnach müssten sich Falschparker auf privat betriebenen Parkplätzen, z. B. von Supermärkten oder Krankenhäusern, künftig besser in Acht nehmen, um „Privatknöllchen“ zu vermeiden. Das BGH-Urteil erschwere es, sich vor dem Zahlen zu drücken mit dem Argument, man habe sein Auto nicht selbst abgestellt. Überwachungsfirmen dürften Strafzettel durchaus verteilen und auch Autos abschleppen lassen, wenn mit Hinweisschildern vorgewarnt werde. Der Halter des Autos müsse in jedem Fall entweder den Fahrer nennen oder selbst zahlen. Kurzlink https://bit.ly/36dt7qk .
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