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Bis 1. Mai 2023 müssen KRITIS-Betreiber aktiv werden

Ausgabe 8/2023 |
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Ausgabe 8/2023
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TÜV SÜD erinnert die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen in einer Pressemitteilung daran, dass die Frist zur Implementierung von Systemen für Angriffserkennung (SzA) zum 1. Mai 2023 ausläuft. Entsprechende Regelungen ergäben sich aus dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0. Zudem seien KRITIS-Betreiber dazu verpflichtet, die neuen Systeme von unabhängiger Seite prüfen zu lassen und dem Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen entsprechenden Nachweis der Funktionstüchtigkeit vorzulegen. www.tuvsud.com, Kurzlink https://bit.ly/3M3IiKS

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