Close

Login

Wenn Sie sich hier zum ersten Mal seit dem 09.02.2024 anmelden wollen, nutzen Sie bitte die "Passwort vergessen"-Funktion.

Noch kein Abonnent? Hier geht es zu unseren Angeboten.
Close

Unser Kennenlernangebot

Mit Ihrer Registrierung erhalten Sie 4 Wochen kostenlosen Zugang zu allen Abonnenteninhalten.

Oder entscheiden Sie sich gleich für ein kostenpflichtiges Abonnement, um dauerhaft auf alle Inhalte des Sicherheits-Berater zugreifen zu können: noch bis Jahresende 2024 mit 50% Jubiläumsrabatt auf das 1. Laufzeitjahr.

Close

Passwort vergessen

Bis 1. Mai 2023 müssen KRITIS-Betreiber aktiv werden

Ausgabe 8/2023 |
  |  
  |  
Ausgabe 8/2023
  |  

TÜV SÜD erinnert die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen in einer Pressemitteilung daran, dass die Frist zur Implementierung von Systemen für Angriffserkennung (SzA) zum 1. Mai 2023 ausläuft. Entsprechende Regelungen ergäben sich aus dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0. Zudem seien KRITIS-Betreiber dazu verpflichtet, die neuen Systeme von unabhängiger Seite prüfen zu lassen und dem Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen entsprechenden Nachweis der Funktionstüchtigkeit vorzulegen. www.tuvsud.com, Kurzlink https://bit.ly/3M3IiKS

Aktuell in dieser Rubrik

News

Meist gelesen

Anzeige
SIMEDIA Akademie Sicherheitsechnik

Schwerpunktthemen