Mit dem Hinweis, dass Kriegsverbrechen auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können, selbst wenn sie durch Ausländer außerhalb von Deutschland begangen wurden, spricht das Bundeskriminalamt (BKA) mögliche Zeugen von Kriegsverbrechen an. Diese könnten sich an jede Polizeidienststelle wenden. Dort lägen bereits mehrsprachige Fragebögen zur Erfassung von Zeugenaussagen vor. Auf der vom BKA ins Netz gestellten Informationsseite finden sie weitere mehrsprachige Informationen. www.bka.de, Kurzlink https://bit.ly/3cX0LZW