DEKRA e. V. schätzt die Zahl asbesthaltiger Brandschutzklappen auf 500.000 Stück. Diese Klappen, vor allem solche in Lüftungsanla-gen, seien bis Ende der 1980er zum Einsatz gekommen. Die Asbest-Richtlinie von 1989 habe zwar, so DEKRA, den Weiterbetrieb erlaubt, da bei unbeschädigten Blättern und Dichtungen keine wesentliche Asbestfreisetzung befürchtet worden sei. Viele Anlagen weisen inzwischen jedoch deutliche Alterungserscheinungen auf und können besonders beim Auslösen der Klappen Asbestfasern freisetzen und eventuell Gebäudenutzer gefährden, warnen DEKRA Experten und bieten sich zugleich als Prüfer nach einem standardisierten Verfahren auf Basis von Handlungsempfehlungen des Gesamtverbandes Schadstoffsanierung an. www.dekra.de