Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin, DGAUM, erinnert daran, dass knapp 45 Millionen Beschäftigte in Deutschland durch gesundheitliche Präventionsmaßnahmen erreicht werden können. Im 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz (PrävG) werde daher der Arbeitsplatz für Präventionsmaßnahmen besonders in den Fokus genommen. Nach den Paragraphen 132e und 132f SGB V gehörten z. B. Schutzimpfungen und Gesundheitsuntersuchungen durch Betriebsärzte zu Präventionsmaßnahmen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung von Betriebsärzten erbracht werden können. Gerade bei der Abwehr von Infektionskrankheiten bestehe viel Nachholbedarf in der Versorgung der Bevölkerung. Diese Lücke gelte es zu schließen. Dabei hätten Betriebsärzte eine wichtige Funktion. In diesem Zusammenhang nutzte die DGAUM die Tatsache, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sich öffentlichkeitswirksam gegen Grippe impfen ließ, als Aufhänger einer Pressemitteilung im Sinne des Impfschutzes.
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