Nachdem im Juni 2025 bereits eine gemeinsame Vision zum Nutzen und zur Notwendigkeit einer „Stückliste für KI“ veröffentlicht wurde, haben die Cybersicherheitsbehörden der G7-Staaten und die EU-Kommission unter der Federführung des BSI und der italienischen Cybersicherheitsbehörde ACN nun eine Richtlinie zu „Software Bill of Materials (SBOM) for AI“ erarbeitet. Diese bietet Empfehlungen für Minimalanforderungen an eine solche Liste, die Transparenz über die KI-Lieferkette, die eingesetzten Komponenten und Abhängigkeiten verschaffen soll. Die sieben übergeordneten Informationskategorien (Cluster) enthalten jeweils mehrere Elemente, die durch anschauliche Beispiele für einen praxistauglichen Einsatz hinterlegt werden. bsi.bund.de