„Wer eine verdächtige Drohne sieht, darf nicht erst klären müssen, wer zuständig ist“ – Die jüngsten Drohnenvorfälle rund um den Flughafen Leipzig/Halle zeigen laut dem Netzwerk der Gesellschaft der Sicherheitstechnischen Wirtschaft e.V. (GSW-Netzwerk e.V.) eindrücklich, dass Deutschland seine Strukturen zur Erkennung, Bewertung und Abwehr unbemannter Fluggeräte weiterentwickeln muss. Die Entdeckung einer mit Sprengstoff präparierten Drohne am 4. August 2026 und weitere Drohnenfunde im Umfeld des Flughafens haben deutlich gemacht, dass Drohnen längst nicht mehr ausschließlich ein luftfahrtrechtliches oder technisches Thema sind. Sie können zu einer konkreten Bedrohung für Menschen, Kritische Infrastrukturen und die öffentliche Sicherheit werden.

Bildquelle/Foto: Claus Uhlendorf
Für Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte eines Unternehmens oder Mitarbeiter eines Betreibers Kritischer Infrastruktur stellt sich im Ernstfall eine ganz einfache Frage:
»Wen rufe ich an, wenn ich eine möglicherweise gefährliche Drohne sehe?«
Bundeswehr, Bundespolizei, Landespolizei, Flughafenbetreiber, Luftaufsicht oder andere Stellen können – abhängig vom Ort und der konkreten Gefahrenlage – unterschiedliche Zuständigkeiten haben. Die Bundesregierung weist selbst auf diese differenzierte Zuständigkeitsstruktur hin. Für denjenigen, der eine verdächtige Drohne beobachtet, darf diese Zuständigkeitsfrage jedoch kein Hindernis für eine schnelle Meldung sein. Der Verein regt deshalb gegenüber Bundesregierung, Innenministerien, Sicherheitsbehörden und den zuständigen Fachgremien die Einrichtung eines bundesweit einheitlichen Meldewegs für verdächtige Drohnensichtungen an:
„Der Grundgedanke ist einfach: Eine Nummer – eine Meldung – die zuständige Stelle entscheidet. Wer eine verdächtige Drohne beobachtet, sollte möglichst unkompliziert folgende Informationen übermitteln können: Wo wurde die Drohne gesehen? Wann wurde sie gesehen? Wie viele Drohnen wurden beobachtet? Was wurde beobachtet – Flugrichtung, Verhalten, Größe oder besondere Merkmale? Besteht eine unmittelbare Gefährdung von Menschen, Anlagen oder Infrastruktur?
Nach Auffassung von GSW-Netzwerk könnte eine solche zentrale Meldestelle perspektivisch durch ein KI-gestütztes Lage- und Routing-System unterstützt werden. Die eingehende Meldung könnte automatisiert nach Kriterien wie Standort, Zeit, Gefährdung, Objekt, Flugrichtung sowie etwaig vorhandene Lageinformationen bewertet und anschließend an die jeweils zuständige Sicherheits- bzw. Einsatzstelle weitergeleitet werden. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, die bestehenden Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern, Bundespolizei, Polizei, Bundeswehr, Luftfahrtbehörden oder Betreibern Kritischer Infrastrukturen neu zu ordnen. Vielmehr soll die technische Infrastruktur dafür sorgen, dass die Zuständigkeit im Hintergrund geklärt wird – und der Bürger bzw. Betreiber nur einen einzigen einfachen Meldeweg benötigt.
Ein weiterer Vorteil einer solchen Lösung wäre die Möglichkeit, Meldungen bundesweit zusammenzuführen und – unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und zur Informationssicherheit – zu einem aktuellen Lagebild der Drohnenaktivitäten zu verdichten. Das GSW-Netzwerk e.V. sieht eine solche Lösung ausdrücklich nicht als Ersatz für den Notruf 110 oder 112, sondern sollte diese zugleich entlasten.“