Laut Bundesinstitut für Risikobewertung BfR, das sich auf nationale repräsentative Gesundheitssurveys stützt, ist die Jodversorgung der Bevölkerung immer noch nicht optimal bzw. sogar rückläufig. Es hat anhand von Modellrechnungen eingeschätzt, ob eine Erhöhung der gesetzlichen Höchstmenge von Jod in Speisesalz von 25 auf 30 mg/kg das Auftreten des Risikos einer unzureichenden Jodaufnahme verringern kann, ohne gleichzeitig zu einer Überschreitung der noch tolerierbaren täglichen maximalen Aufnahme zu führen. Insgesamt kommt das BfR zu dem Schluss, dass eine Erhöhung des maximalen Jodgehaltes in Salz von 25 auf 30 mg/kg dann als sachgerecht angesehen werden kann, wenn der Verwendungsgrad von Jodsalz über alle Lebensmittel hinweg mindestens 36 Prozent betragen und 42 Prozent nicht wesentlich übersteigen würde. Diverse Modellszenarien sind sehr detailliert in einer 60-seitigen Stellungnahme Nr. 005/2021 auf www.bfr.bund.de (Kurzlink https://bit.ly/3rGgxKB) beschrieben.
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