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Nachtrag zum Editorial auf Seite 462

Ausgabe 24/2021 |
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Ausgabe 24/2021
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Nachdem das Editorial bereits gesetzt war, fiel uns im Koalitionsvertrag auf Seite 106 noch eine aus Juristensicht sicher spektakuläre Aussage zur Rechtsprechung bzw. zu Gerichtsverfahren auf: „Vernehmungen und Hauptverhandlung müssen in Bild und Ton aufgezeichnet werden.“ Auch sollen demnach Verhandlungen online durchführbar sein.

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