Nachdem das Editorial bereits gesetzt war, fiel uns im Koalitionsvertrag auf Seite 106 noch eine aus Juristensicht sicher spektakuläre Aussage zur Rechtsprechung bzw. zu Gerichtsverfahren auf: „Vernehmungen und Hauptverhandlung müssen in Bild und Ton aufgezeichnet werden.“ Auch sollen demnach Verhandlungen online durchführbar sein.