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Niedrige Betonpoller besser mit Reflektoren

Ausgabe 1+2/2019 |
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Ausgabe 1+2/2019
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Wie das Oberlandesgericht Braunschweig auf seiner Webseite (www.oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de) berichtet, haftet eine Gemeinde für die Kollision eines Verkehrsteilnehmers mit einem Betonpoller, der nicht mit einem Reflektor versehen war. Die Gemeinde n. Wie das Oberlandesgericht Braunschweig auf seiner Webseite (www.oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de) berichtet, haftet eine Gemeinde für die Kollision eines Verkehrsteilnehmers mit einem Betonpoller, der nicht mit einem Reflektor versehen war. Die Gemeinde habe „in eklatanter Weise“ gegen ihre Straßenverkehrssicherungspflicht verstoßen. Im unter dem Aktenzeichen 11 U 54/18 dokumentierten Fall ging es um Poller mit einer geringen Höhe von ca. 40 Zentimetern.

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