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Rauchwarnmelder selbst in sächsischen Bestandsbauten Pflicht

Ausgabe 13/2022 |
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Ausgabe 13/2022
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Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e. V. (BVBF) begrüßt die Entscheidung des sächsischen Landtages zur Ausstattung von Gebäuden mit Rauchwarnmeldern. Die aktualisierte Rauchwarnmelder-Vorschrift gilt laut BVBF für alle Schlafräume in Privatwohnungen sowie für Flure, die zu diesen Räumen führen und als Rettungsweg dienen können. Analog gelte die Vorschrift für entsprechende Räume in Beherbergungsstätten, Tageseinrichtungen für Kinder und alte Menschen sowie Menschen mit Behinderung, für Krankenhäuser, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen und Wohnheime jeder Art, sofern nicht schon eine automatische Raucherkennung und angemessene Alarmierung sichergestellt seien. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder obliege den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernehme diese Verpflichtung selbst. www.bvbf-brandschutz.de, Kurzlink https://bit.ly/3xE8W46

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