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Schutz von Geschäftsgeheimnissen neu geregelt

Ausgabe 10/2019 |
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Ausgabe 10/2019
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Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gebilligt. Damit sollen Unternehmen vor Spionage durch Wettbewerber geschützt werden. Unter bestimmten Umständen sind Whistleblower davon nicht betroffen. Auch der Quellenschutz für Journalisten wurde im nun verabschiedeten Gesetzentwurf gestärkt. Der Bundespräsident muss das Gesetz noch unterzeichnen. Das Gesetz ist im Wortlaut auf www.bundesrat.de veröffentlicht (Kurzlink https://bit.ly/2Ulf23L ). Der Sicherheits-Berater wird darüber noch ausführlicher berichten.

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