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TÜV SÜD macht auf Cybersecurity-Fristen aufmerksam

Ausgabe 4/2024 |
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Ausgabe 4/2024
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In einer Pressemitteilung informiert TÜV SÜD über Fristen 2024 rund um die IT-Sicherheit. So müssten, erstens, ab April 2023 produzierende Unternehmen ihre OT-Systeme in ein Informationssicherheits-Managementsystem integrieren. Zweitens gebe es ab Mai 2024 eine neue Version für freiwillige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001. Drittens sei bis Oktober 2024 die Network and Information Security Directive 2 (NIS2) in nationales Recht umzusetzen. TÜV SÜD geht davon aus, dass 29.000 Unternehmen in Deutschland betroffen sein könnten. Viertens rät TÜV SÜD, die Neuerungen zeitnah anzugehen und externe Auditoren und IT-Fachkräfte frühzeitig zu kontaktieren. www.tuvsud.com, Kurzlink http://tinyurl.com/3wdwjkar

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