Rechtsanwalt Sebastian Einbock hat Verstöße bzw. entsprechende Bußgeldverfahren gegen die DSGVO recherchiert und das Ergebnis auf der Juraplattform www.juraforum.de veröffentlicht. Die Dokumentation der Verstöße (Kurzlink https://bit.ly/30yH5kc ) erfolgt nach Bundesländern geordnet: In sechs Bundesländern gab es bereits insgesamt über 100 Fälle. Das höchste Bußgeld soll 80.000 Euro betragen haben. Der Rechtsanwalt erinnert daran, dass gemäß Art. 83 Abs. 4 lit. a i. V. m. Art. 33 DSGVO die Geldbuße bis zu 10 Millionen Euro beziehungsweise im Fall eines Unternehmens von bis zu zwei Prozent seines gesamten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs betragen kann.