Ab dem 1. Januar 2023 müssen Beschäftigte, die gesetzlich versichert sind, ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) mehr vorlegen. Nicht der erkrankte Beschäftigte legt künftig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vor, sondern der Arbeitgeber muss diese eigeninitiativ bei den Krankenkassen elektronisch anfordern. Die eAU gilt nicht für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten, für die Feststellung der...
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