Radon entsteht als Zwischenprodukt der Zerfallsreihe des in allen Böden und Gesteinen vorhandenem Uran-238 über Radium-226. Eine Messung von Radon am Arbeitsplatz ist in ausgewiesenen Vorsorgegebieten verpflichtend. Der Schutz vor Radon am Arbeitsplatz ist in den §§ 126 bis 132 des StrlSchG (Strahlenschutzgesetz) festgelegt. § 126 legt den Referenzwert für die Luft an Arbeitsplätzen auf...
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