Am Landgericht Hamburg lädt ein Urteil vom 29.6.2023 (AZ 330 O 127/22) bezüglich der Schadensersatzanforderungen von drei Personen nach einem Einbruch in eine Schließfachanlage eines Hamburger Finanzinstituts zur Diskussion ein: Wie können und müssen Sicherungsmaßnahmen umgesetzt sein? Wie sind die Ausführungen bezüglich der Vertragsbedingungen zu bewerten? Was muss zukünftig bezüglich der Haftung optimiert und verbessert...
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