Die Bundesregierung hat in ungewöhnlicher Form, nämlich im Umlaufverfahren ohne Diskussion in einer Kabinettsitzung, beschlossen, ein „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ schaffen zu wollen. Der entsprechende Entwurf dazu steht online auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, www.bmjv.de (Kurzlink https://bit.ly/2ZjRaC4 ). De facto handelt es sich um ein Unternehmensstrafrecht....
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