Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zu den Klageanträgen der „Alternative für Deutschland“ kommentiert. Demnach sei die Klage der AfD auf Unterlassung, sie als Verdachtsfall einzuordnen und zu beobachten sowie eine Einordnung oder Beobachtung öffentlich mitzuteilen (13 K 326/21), abgewiesen worden. www.verfassungsschutz.de, Kurz-link https://tinyurl.com/ms3hv548