Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zu den Klageanträgen der „Alternative für Deutschland“ kommentiert. Demnach sei die Klage der AfD auf Unterlassung, sie als Verdachtsfall einzuordnen und zu beobachten sowie eine Einordnung oder Beobachtung öffentlich mitzuteilen (13 K 326/21), abgewiesen worden. www.verfassungsschutz.de, Kurz-link https://tinyurl.com/ms3hv548
- Einsatz künstlicher Intelligenz in der Strafjustiz
- Bundesregierung sieht Fortschritte beim Klimaschutz
- Neues Onlineseminar zu KPIs in der Unternehmenssicherheit
- Zahl der Verkehrstoten um 1,8 Prozent gestiegen
- Hersteller von Cybersicherheitssoftware Fortinet gibt zu, gehackt worden zu sein
- Verband der Hersteller von Bevölkerungswarnsystemen gegründet
- Seminar zu Bombendrohungen und verdächtigen Postsendungen
- Ingenieurbau-Professor warnt vor Einsturz weiterer Spannbetonbrücken
- Chaos Computer Club fordert Sabotage biometrischer Rundumüberwachung
- Besorgniserregende Gefährdungslage durch Cyberangriffe laut Semperis