In der Reihe Bundesrat KOMPAKT zu ausgewählten Tagesordnungspunkten der 1016. Sitzung heißt es unter TOP 5, der Bundesrat fordere Ausweiskontrollen der Fluggesellschaften beim Boarding. Dies sei bisher gesetzlich nicht vorgeschrieben (in Deutschland, wohl aber in anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Belgien oder Spanien). Der Bundesrat kam damit sozusagen einer Forderung des Sicherheits-Berater zuvor, dem ein aufmerksamer Leser und Sicherheitsexperte bereits dieses Sicherheitsrisiko aus eigener Erfahrung geschildert hatte. So warnt der Bundesrat nun vor Gefahren für die Luftverkehrssicherheit, wenn unklar bleibe, wer eigentlich an Bord eines Flugzeuges gehe. Gebe jemand bei der Buchung eine falsche Identität an und werde vor dem Einsteigen nicht kontrolliert, bliebe die falsche Identität unerkannt. Diese Informationslücke könnten Kriminelle und Terroristen zur Verschleierung ihrer Reiserouten ausnutzen. Der aktuelle Gesetzentwurf wird zunächst der neuen Bundesregierung zugeleitet, die dazu innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen kann. Bei Zustimmung könnte dann die Identität eines Fluggastes durch Abgleich von Ausweis und Buchungsdaten sichergestellt werden. www.bundesrat.de, Kurzlink https://bit.ly/3LxX2Pi
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