Auf eine Kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu einer möglichen Gefährdung der Bevölkerung durch Waffen und Waffenbestandteile aus dem 3D-Drucker antwortete die Bundesregierung in der Drucksache 20/2022 des Deutschen Bundestages. Demnach sei perspektivisch mit einer zunehmenden Gefahr zu rechnen – unter anderem auch für den Schützen selbst und für Personen in unmittelbarer Nähe zur Schusswaffe. Andererseits sei ein im Oktober 2019 erfolgter Anschlag in Halle bislang der einzige der Bundesregierung bekannte Sachverhalt, in welchem teils im 3D-Druckverfahren hergestellte Schusswaffen bei der Tatbegehung mitgeführt (nicht: eingesetzt) worden seien. Im Rahmen von waffentechnischen Untersuchungen habe sich herausgestellt, dass die Herstellung zuverlässiger Schusswaffen im Druckverfahren unwahrscheinlich sei. Waffenrechtlich betrachtet erfolge die Einstufung als Schusswaffe unabhängig von Herstellungsart und -material. Für den Umgang mit Schusswaffen bedürfe es grundsätzlich einer Erlaubnis. Zudem erfordere der Ausdruck einer einsatzfähigen Schusswaffe eine Waffenherstellungserlaubnis. https://dserver.bundestag.de, Kurzlink https://bit.ly/3tIWcrC
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