Der Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, dessen Ziel es ist, das Netz an Rückgabestellen für alte oder defekte Elektrogeräte auszuweiten. Mit dem Gesetz reagiert der nationale Gesetzgeber auf die europäische WWE-Richtlinie, die eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent für Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall vorsieht. Deutschland, so heißt es auf www.bundesrat.de, liege mit 43,1 Prozent für das Jahr 2018 noch weit unter der europäischen Zielmarke. Daher werde unter anderem der Lebensmittelhandel in die Rücknahmepflicht einbezogen: Verbraucherinnen und Verbraucher könnten künftig Altgeräte in Geschäfte zurückbringen, die mehr als 800 qm Verkaufsfläche aufweisen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Die neuen Regeln treten allerdings erst am 1. Januar 2022 in Kraft.