Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) liegt jetzt in der aktualisierten Fassung vom 10. August 2020 vor auf www.baua.de, Kurzlink https://bit.ly/3aEXGZq. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Schutzmaßnahmen werden auf den Seiten 5 bis 14 der Veröffentlichung beschrieben. Betriebe, die die Regel anwenden, können davon aus-gehen, dass sie rechtssicher handeln, heißt es auf der BAuA-Webseite.
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