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Torsten Hiermann, CriseConsult, zum Drohnenangriff am Leipziger Flughafen

Mit Torsten Hiermann sprachen wir über den „ernsten Sicherheitsvorfall“ vom 5.8.2026 am Flughafen Leipzig Halle.

Torsten Hiermann

CriseConsult ist Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West und Kooperationspartner der Simedia Akademie.
Torsten Hiermann ist Geschäftsführer von CriseConsult und Gastautor des Sicherheits-Berater.


Hat der – letzlich gescheiterte – Drohenangriff auf den Leipziger Flughafen alle Beteiligten (außer die Täter) überrascht?

Nein. Das Szenario ist hinlänglich bekannt. Neu ist , dass aus der abstrakten, theoretisch denkbaren Bedrohung, ein konkretes Ereignis geworden ist. Das wird Folgen haben und die notwendigen Entscheidungen und Maßnahmen beschleunigen.

Aber wieso erst jetzt, wenn dass Szenario bereits bekannt war?

Weil sich hier ein klassisches Dilemma zeigt: Nicht alles, was denkbar ist, ist auch wahrscheinlich. Und diese Abwägung in der Realität vorzunehmen, ist komplexer als es nach außen hin den Anschein hat. Dass perfide an Drohnensichtungen beziehungsweise, gehen wir einen Schritt weiter, an hybriden Bedrohungslagen ist, dass eine Kostenasymmetrie entsteht, die aus Sicht desjenigen, der die Bedrohung auslöst, bereits einen Erfolg darstellt.

Was meinen Sie mit Kostenasymmetrie?

Die Verfügbarkeit von Drohnen ist hoch, der Einsatz ist vergleichsweise günstig und das Entdeckungsrisiko ist gering. Das ist die Angreiferperspektive. Wenn wir auf die Abwehrperspektive schauen, stehen dem komplexe Abwägungsprozesse, Mechanismen und Technologien, die in Relation kostenintensiv sind, gegenüber. Diese Problematik ist nicht neu. Letztlich geht es darum, auf Basis von zu betrachtenden Risiken und Eintrittswahrscheinlichkeit Schutzziele und die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zu definieren. Während ein Angriff also zu vergleichweise geringen Kosten durchgeführt werden kann, kostet allein die Vorbereitung auf eine theoretisch denkbare Bedrohung ein Vielfaches.

Technologien zur Drohnenabwehr wären aber vorhanden? Zum Vorfall in Leipzig heißt es zumindest, dass die Drohne diese hätte umgehen können.

Man wird abwarten müssen, worauf sich diese Aussage in Leipzig genau bezieht. Unabhängig davon stehen jedoch grundsätzlich sowohl Technologien zur Erkennung als auch zur Abwehr von Drohnen zur Verfügung und diese sind teilweise bereits im Einsatz erprobt und haben sich bewährt.

Ein Drohnenschutzkonzept muss jedoch weit über die reaktiv geprägte Erkennung und Bekämpfung von unkooperativen Drohnen hinausgehen, hier müssen wir unterscheiden zwischen Abwehr und Schutz. Drohnenschutz setzt früher an und schließt organisatorische, bauliche und technische Maßnahmen mit ein. Wirksame Drohnenabwehr erfodert ein ganzheitliches Schutzkonzept.

Stichwort hybride Bedrohung: Für wie wahrscheinlich halten Sie die These, dass der missglückte Anschlag auf Russland zurückgeht?

Einerseits liegt dies aus unterschiedlichen Gründen auf der Hand. Andererseits kommen auch andere Akteure in Betracht und die zuständige Generalstaatsanwaltschaft hat betont, dass sie in alle Richtungen ermitteln wird.

Der Spagat zwischen Vermutung und Gewissheit kennzeichnet übrigens eine hybride Bedrohung und ist aus Akteurssicht gewollt. Denn die nicht eindeutige Zuordnung erschwert die Abwägung darüber, wie auf ein solches Ereignis politisch reagiert werden soll. Hier ist also der Täter wieder im Vorteil: Wenn eine eindeutige Attribuierung nicht möglich ist, gestaltet sich die Umsetzung von Gegenmaßnahmen beziehungsweise die Reaktion auf ein solches Ereignis schwierig. Umgekehrt profitiert ein in Verdacht geratener Akteur von der „Überattribuierung“, nämlich allein durch den Effekt der Verunsicherung, die zur Destabilisierung beitragen kann. Auch dies ist ein typisches Ziel hybrider Bedrohungen.

Was gilt es nun, zu tun?

Ich bin sicher, dass die notwendigen Abwägungen und Prozesse durch den Vorfall in Leizig beschleunigt werden; das ist das Positive daran. Konkrete Ereignisse haben immer schon als Katalysator gewirkt und die Dinge beschleunigt.

Sie meinen den fehlenden Rechtsrahmen beispielsweise für KRITIS-Unternehmen und die Diskussion über Zuständigkeiten?

Ja, das sind zentrale Aspekte, die kurzfristig beantwortet werden müssen. Gleichzeitig müssen sich vulnerable Unternehmen übergreifender mit dem Thema Schutz vor Drohnen beschäftigen.

In welcher Form?

Im Prinzip sind wirksame Drohnenschutzmaßnahmen, die über die Detektion, Bewertung und Bekämpfung hinausgehen, bekannt, Es geht im Wesentlichen um präventive Ansätze. Ein Blick auf die zur Verfügung stehende Reaktionszeiten nach Erkennung und Bewertung eines Drohnenanflugs verdeutlicht dies: Wird eine Drohne in 500 Metern Entfernung von einem Objekt erkannt und fliegt diese mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h auf das Objekt zu, verbleibt eine Reaktionszeit von 30 Sekunden.

Ein wirksames Drohnenschutzkonzept umfasst daher eine ganze Reihe von organisatorischen, technischen und gegebenenfalls baulichen Maßnahmen und ergänzt sogenannte Counter-UAS -Lösungen. Ausschlaggeben ist ein ganzheitliches Schutzkonzept, um aufeinander abgestimmte, kohärente Maßnahmen.

Die Sie nicht benennen wollen..?

Wenn wir über Risiken und Gefährdungen durch Drohnen sprechen, müssen wir immer auch unterschiedliche Akteure, Tätergruppen, in Betracht ziehen. Und unterschiedliche Tätergruppen haben ein unterschiedliches Wissen. Auch wenn also eine ganze Reihe von übergreifenden Maßnahmen eines Drohnenschutzkonzeptes auf der Hand liegen und professionell agierenden Tätern bekannt sind, sollte man weniger professionell agierenden Tätern nicht noch Wissen an die Hand geben, um deren Tatausführung zu erleichtern.

Abschließend: wie bewerten Sie die Ereignisse in Leipzig?

Ganz ohne Frage haben wir es hier mit einer neuen Qualität zu tun, mit einer Konkretisierung bislang abstrakt beschriebener Gefahren. Das wird zu einer Beschleunigung der notwendigerweise zu treffenden Entscheidungen führen. Und dies nicht nur auf Seiten der Politik und Gesetzgebung, sondern auch dort, wo vulnerable Unternehmen oder Einrichtungen „points of interest“ sind.

Wobei sich eine absolute Sicherheit, wohl nie erreichen lässt…

So ist es. Es geht immer darum, ein Risiko in Relation zur Eintrittswahrscheinlichkeit zu setzen. Erforderlich ist dann am Ende eine nüchterne Bewertung sowie die Definition eines Schutzziels. Maßstab des Handelns darf dabei jedoch nicht die Polemik der Aussage sein, dass ein ,hundertprozentiger Schutz‘ nicht machbar sei. So richtig dies zwar grundsätzlich ist, so falsch wäre es, die notwendige Beurteilung der Situation unter eine solche Überschrift zu stellen. Risikoakzeptanz ist eine Sache, Leichtsinn eine andere. Um es aber auch klar zu sagen: Wir werden uns an solche oder ähnliche Szenarien gewöhnen müssen, denn Verfügbarkeit und Einfachheit der Handhabung werden zu einer zunehmenden Durchdringung auch hinein in neue Tätergruppen führen.

Eine düstere These…

Das ist keine These, sondern eine Prognose. Und düster ist sie nur dann, wenn wir den Risiken nicht ins Auge blicken und daraus nicht die notwendigen Schlüsse ziehen.

Danke für das Gespräch!

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