Die VdS Schadenverhütung GmbH teilt in einer Pressemitteilung Anfang November 2021 mit, dass die Richtlinie VdS 2311 einem Relaunch unterzogen wurde, in dem die Anforderungen der Norm DIN VDE 0833-3:2020-10 „Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“ integriert wurden, aber auch Korrekturen berücksichtigt sind. Folgende Regelungen sind bindend: Abgestimmt auf den Ablauf der Übergangsfrist für die alte DIN VDE 0833-3:2009-09 sind im September die überarbeiteten Richtlinien in der Fassung VdS 2311: 2021-10 (06) neu erschienen. Sie gelten seit dem 1. Oktober 2021 und ersetzen die Ausgabe VdS 2311: 2017-04 (05). Für diese besteht eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2022. Somit dürfen Einbruchmeldeanlagen bis Ende März 2022 wahlweise nach neuer (Stand 2021-10) oder alter VdS 2311 (Stand 2017-04) geplant, errichtet und at-testiert werden. Maßgeblich ist das Projektierungsdatum im Attest (Abschnitt D). Eine Übersicht aller Änderungen wurde im Anhang E der VdS 2311 zusammengestellt. Die Richtlinie kann über die VdS Schadensverhütung GmbH bezogen werden. www.vds.de, Kurzlink https://bit.ly/3rqIycy.
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