Laut Justiz-Online, dem Justizportal Nordrhein-Westfalen, hat das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag stattgegeben, sodass die Polizei in Köln die Videoüberwachung des Breslauer Platzes bis zur Entscheidung über die Klage eines Bürgers einstellen muss. Die Videoüberwachung war als Folge der Vorkommnisse in der Kölner Silvesternacht initiiert und dann auch auf den Breslauer Platz ausgeweitet worden. Hinsichtlich der Videoüberwachung in Köln sind bei dem Gericht weitere Klage- und Eilverfahren anhängig. www.justiz.nrw.de (Kurzlink https://bit.ly/3clsT6x ).
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