Nach Ansicht des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke, ZVEH, verlagert der neue Entwurf der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die Erkundungspflicht bei Sanierungsvorhaben vom Auftraggeber auf die Handwerksbetriebe. Damit liege der „Schwarze Peter“ nun bei den einzelnen Gewerken und nicht mehr beim Bauherren. www.zveh.de
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