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Im Gleichschritt oder „ohne Tritt, Marsch!“?

Wissen

Picture of Bernd Zimmermann

Bernd Zimmermann

Wenn eine Gruppe von Menschen im Gleichschritt eine Brücke überquert, kann diese einstürzen. Deshalb ist das Gleichschrittgehen per Gesetz verboten. Richtig oder falsch?

Brückenüberquerung nur als Einzelgänger erlaubt?

Dass eine Brücke (oder auch ein anderes Bauwerk) einstürzen kann, wenn nur genügend Personen im Gleichschritt darüber gehen, ist unbestritten. Was dann passiert, nennt man „Resonanzkatastrophe“. Dabei handelt es sich nicht um einen Song der Sex Pistols, sondern um das Resultat „übermäßiger Schwingungsamplituden im Resonanzfall“. Ganz einfach übersetzt: Eine Schwingung von außen, z. B. eine sehr hohe Anzahl von Fußtritten im Gleichtakt, kann die Eigenschwingung eines Bauwerkes anregen, selbst immer stärker zu schwingen – bis hin zur Katastrophe. Die Schwingung von außen muss nur, erstens, stark genug sein und, zweitens, der Eigenschwingung der Brücke entsprechen. Das ist ungefähr vergleichbar mit einem Weinglas, das durch einen sehr lauten Ton, z. B. einen Gitarrenton aus einem Verstärker, zum Zerspringen gebracht wird. Voraussetzung ist, dass der Gitarrenton dem Ton entspricht, den man hört, wenn man mit einer Gabel an das Weinglas stößt. Die Glaszerstörung soll sogar schon einmal einem Sänger gelungen sein.

Die älteren Leser, die noch Wehrdienst geleistet haben, kennen die Warnung vor dem Gleichschrittgehen auf Brücken. Das war also nicht nur eine alte Klamotte, um beim sogenannten „Formaldienst“ das Gehen „im Gleichschritt“ bzw. „ohne Tritt“ einprägsam zu üben.

Tatsache ist, dass Mechaniker und Konstrukteure die Resonanzkatastrophe durchaus als ernst zu nehmendes Risiko sehen (oder sehen sollten). Es gibt sogar technische Vorrichtungen, die einer solchen Katastrophe vorbeugen können, indem sie Einträge gekonnt ableiten, z. B. in Erdbebengebieten. Bei neueren Glockenbauprojekten in Kirchen soll sogar die Eigenresonanz des Glockenturms vor Installation der Glocken ermittelt werden.

Wissenschaftsjournalist Michael Böddeker berichtete einmal im Deutschlandfunk über einen Test an einer Bochumer Brücke. Dort hat man tatsächlich mit Hilfe einer Truppe der Bundeswehr den Nachweis erbringen können, dass sich eine 100 Meter lange und 30 Tonnen schwere Fußgängerbrücke in deutlich spürbare Schwingung versetzen lässt. Hintergrund: Die Eigenfrequenz der Brücke lag bei 1,8 Hertz, was 1,8 Schritten in der Sekunde entspricht, also beim Marschieren realistisch erreichbar ist. Glücklicherweise hat man das Experiment aber nicht auf die Spitze getrieben.

So weit, so gut. Aber gibt es tatsächlich ein Gesetz, das auf Basis der genannten Erkenntnisse das Marschieren auf Brücken verhindert?

Voilà, hier ist es:

§ 27 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
„Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.“

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