„Gerade in Krisen ist Verbraucherschutz ein starkes Sicherheitsnetz für die Menschen“, hieß des kürzlich aus dem Verbraucherschutzverband. Sicherheits-Berater direkt unterstützt diese explizite Definition von Verbraucherschutz als Sicherheitsthema.
„Ein starkes Sicherheitsnetz“.
Das Thema Verbraucherschutz stand von Anfang an im Fokus von Sicherheits-Berater direkt. Schließlich verrät schon der Wortbestandteil „schutz“, dass es sich hierbei um ein klassisches Sicherheitsthema handelt. Um so erfreuter waren wir über folgende Aussage von Ramona Pop, „Vorständin“ des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):
„Gerade in Krisen ist Verbraucherschutz ein starkes Sicherheitsnetz für die Menschen. Deswegen muss klar sein: Fortschritt und Stärkung der Wirtschaft gehen nicht ohne starke Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Im Rahmen eines Politchecks zur Halbzeit der Ampelkoalition lobte Frau Pop einerseits deren trotz Krisenmodus umgesetzte Vorhaben: die Sammelklage und das 49-Euro-Ticket. Bei der privaten Altersvorsorge oder dem Klimageld komme die Koalition dagegen nicht voran. Hier bestehe also noch dringender Handlungsbedarf.
Der vzbv veröffentlichte außerdem interessante Ergebnisse einer repräsentativen Telefonumfrage vom April 2023 auf seiner Webseite. Dabei lautete die Frage:
„Wie wichtig ist Verbraucherschutz hier in Deutschland für Ihre persönliche Sicherheit als Verbraucher:in?“
88 Prozent der Befragten sollen darauf „sehr wichtig“ (48 %) bzw. „eher wichtig“ (40 %) geantwortet haben. In diesem Zusammenhang gibt der vzbv folgendes Statement ab:
„Wer fragt, warum Verbraucher:innen überhaupt Schutz brauchen und warum Verbraucherschutz Sicherheit schafft, bekommt eine einfache Antwort: weil der Markt zu häufig nicht funktioniert und Unternehmen ihrer Verantwortung nicht gerecht werden.“
Verbraucherschutz hat eine sehr lange Tradition, deren Anfänge bis ins Hochmittelalter zurückreicht. Das Reinheitsgebot für Bier im 20. Jahrhundert baut z. B. auf uralten Regeln auf, die man durchaus als frühen Verbraucherschutz bezeichnen kann.
Indiz für die zunehmende Bedeutung des Verbraucherschutzes ist die Umbenennung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Jahr 2001 in ein Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Heute ist der Verbraucherschutz angesiedelt im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Eine Definition des Begriffes „Verbraucherschutz“ ist jedoch nicht einfach. Im deutschen Recht gibt es laut Wikipedia kein gesondertes „Verbraucherschutzgesetz“, das alle Fragen des Verbraucherrechts regeln würde. Vielmehr werden Verbraucherschutzinhalte in zahlreichen Rechtsnormen und Einzelgesetzen aufgegriffen, z. B. im Bürgerlichen Gesetzbuch. Verbraucherschutz ist eben ein klassisches Querschnittsthema:
„Eine Vorschrift, die den Umgang mit einer Chemikalie regelt, kann deswegen sowohl dem Arbeitsschutz dienen als auch dem Verbraucherschutz und womöglich auch noch dem Umweltschutz.“ (Zitatquelle: Wikipedia)
Mindestens umfasst der Verbraucherschutz folgende Themen, die zugleich auch Sicherheitsthemen sind:
- Durchsetzung von Verbraucherrechten
- Transparente Verbraucherinformationen (z. B. Inhaltsangaben für verpackte Lebensmittel)
- die Dokumentationspflicht von Aufklärungen (z. B: Rücktrittsrechte, Kreditnehmerrechte etc.)
- Schutz bei Online- oder Fernabsatz-Rechtsgeschäften
- Schutz vor rechtswidriger Beteiligung an Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Korruption
- Anlegerschutz
- Verbraucherbildung
- Datenschutz
- Gesundheitsschutz
- Vergleichende Warentests
- Mieterschutz
- u. v. a. m.
Der vzbv ergänzt diese Liste unter der Überschrift „Verbraucherschutz der Zukunft“ auch um das Thema Klimaschutz. Denn:
Wie gesagt, “Schutz”-Themen sind Sicherheitsthemen.