Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. Juli 2020 mit seinem Urteil (Schrems II C-311/18) das Datenschutzabkommen Privacy Shield zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Als der EuGH am 6.10.2015 den Vorgänger „Safe Harbour“ für ungültig erklärte (C-362/14), folgte daraufhin eine Prüfung der Webseiten deutscher Unternehmen durch die Aufsichtsbehörden. Insbesondere auf die...
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