Angesichts steigender Coronazahlen wurden die Arbeitgeber verpflichtet zu überwachen, ob die Beschäftigten geimpft, genesen oder getestet waren. Dazu sollte eine tägliche Nachweiskontrolle durchgeführt und dokumentiert werden. Geregelt wurde dies durch das Infektionsschutzgesetz (§ 28b Abs. 3 Satz 1 IfSG a.F.). In Einzelfällen haben Unternehmen, aber auch Vereine im Rahmen der Freizeitgestaltung, sogar Impf- oder Testnachweise...
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