Betreiber von Brandmeldeanlagen sind dazu verpflichtet, ihre Anlage gem. der DIN 14675 zu betreiben und instand zu halten. Hierfür schreibt die Norm in regelmäßigen Abständen eine Funktionsprüfung vor. Die zerstörungsfrei prüfbaren Melder müssen dazu gemäß Herstellervorgaben überprüft werden, was bei automatischen Rauchmeldern in den meisten Fällen mit Hilfe einer Teleskopstange und der Beaufschlagung mit Prüfrauch...
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