Wer mit der Verwendung von Leitern am Arbeitsplatz zu tun hat, sollte sich an die Empfehlungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (in diesem Fall die TRBS 2121 Teil 2) halten. Unter anderem gilt dabei: Die Verwendung von Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz ist nur zulässig bis zu einer Standhöhe von zwei Metern bzw. bei einer Standhöhe...
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