Dallmeier schickt sich an, Probleme zu lösen, die es ohne die Produkte des Hauses vielleicht überhaupt nicht geben würde. Gemäß Pressemitteilung hat nämlich das Oberverwaltungsgericht NRW im März 2020 festgestellt, dass bei friedlichen Kundgebungen fest installierte Videosysteme abgeschaltet werden müssen. Dieser Umstand muss in der Folge für alle Versammlungsteilnehmer „hinreichend verlässlich erkennbar“ sein. Offenkundig geht...
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