Der 8. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin hat mit Datum 2.5.2022 (AZ 8 U 90/21) entschieden, dass die Kosten der Überwachung eines Gebäudes auf Grundlage einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung, die auch eine allgemeine Geschäftsbedingung sein kann, als Betriebskosten auf den Mieter von Gewerberaum umgelegt werden, ohne dass es einer Begrenzung der Höhe nach bedarf. Die 24-Stundenbewachung...
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