§ 10 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit, kurz Arbeitsschutzgesetz oder ArbSchG, verpflichtet Arbeitgeber, „Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.“
Diesen Beitrag weiterlesen.
Login Gastregistrierung
Sie haben bereits ein Printabo, aber noch keinen aktiven Onlineaccount?
Lassen Sie Ihren Online-Zugang bitte von unserem Leserservice freischalten.
Sie haben bereits ein Printabo, aber noch keinen aktiven Onlineaccount?
Lassen Sie Ihren Online-Zugang bitte von unserem Leserservice freischalten.
Already a member? Hier einloggen