So sinnvoll Tarifverträge sind, haben sie einen nicht unerheblichen Nachteil: Sie gelten zunächst nur für die Unternehmen, die Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind, der den Tarifvertrag mit dem Tarifpartner, also der zuständigen Gewerkschaft, ausgehandelt hat. Die übrigen Unternehmen der Branche müssen sich ohne weiteres nicht an die Vereinbarungen halten. In der Branche der gewerblichen Sicherheitsdienstleister existieren...
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