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Referenzkacheln

Ausgabe 8/2024
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Ausgabe 8/2024
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Was sind Referenzkacheln? Manche Unternehmen werben mit Grafiken, bestehend aus einer bunten Zusammenstellung zahlreicher Logos ihrer Kunden, zusammengestellt zu einem hübschen Potpourri. Auch Sicherheitsunternehmen veröffentlichen auf diese Art und Weise Ihre Referenzen. So möchte man deutlich machen, bei welch renommierter Kundschaft man bislang Dienstleistungen erbracht hat. Logos, die jeder kennt sollen Vertrauen aufbauen.

Aber kann man als potentieller Kunde davon ausgehen, dass so etwas auch wirklich eine Referenz ist? Schon dass der Ort, an dem die Leistung erbracht worden sein soll nicht genannt ist, macht die Sache diffus. Und schon gar nicht genannt sind Art und Umfang der Leistung sowie die Niederlassung, die sie erbracht hat. Wenn ich solche Kachelsammlungen sehe, stellt sich mir immer die Frage, ob das die Niederlassung oder ein Kooperationspartner eines losen Netzwerks war, der den Kunden beraten hat, oder war das die Servicewerkstatt, die einen Auftrag zur Unterstützung der Systemadministratoren abwickelte? Sind die Mitarbeiter alle fest angestellt, oder sind es Netzwerke mit wechselnder Zusammensetzung?

Und was hat das werbende Unternehmen eigentlich dort gemacht? Hat es für einen Energieversorger eine Sicherheitskonzeption erarbeitet oder für die Jahreshauptversammlung zwei Tage lang mit fünf Mitarbeitern als Subunternehmer eines Bewachungsunternehmens die Zufahrten zum Parkplatz kontrolliert? Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, dem Erkenntnisgewinn aber enge und vielleicht falsche. Der unvoreingenommene Kunde denkt vielleicht, Donnerwetter! Die sind aber gut im Geschäft.

Was lernen wir daraus? Referenzen zu verlangen ist gut und wichtig. Aber Referenzen auch einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen erst recht. Bedenken Sie: bei einem Bauprojekt mit nur 3 Mio Invest kann auch für 3 Mio Mist entstehen. Sie haben es in der Hand!
Während ich diese Zeilen schrieb kam mir der Gedanke, einmal eine Anleitung zum Überprüfen von Referenzen zu schreiben mit dem Ansatz, Anforderungen an die Prüffähigkeit der Referenzen in der Ausschreibung unterzubringen. Wir werden das in einer der nächsten Ausgaben des Sicherheits-Berater veröffentlichen.

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