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Zu Guter Letzt

Corona jetzt auch im Rheinischen Grundgesetz

Ausgabe 20/2020 |
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Ausgabe 20/2020
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Im ersten Sicherheits-Berater direkt des Jahres (Kurzlink https://bit.ly/33hr59X ) hatte ich Ihnen die elf (wg. Karneval) Lebensweisheiten des Rheinischen Grundgesetzes vorgestellt. Seit dem vergangenen Wochenende sind diese um ein coronabedingtes Grundgesetz zu erweitern: „Et is doch ejal, ob Se sich hier morjens oder nachmittags mit Corona anstecken!“ Hintergrund: Ich wartete in einem rheinischen Traditionscafé auf mein Stück Walnuss-Marzipan-Torte und das Kännchen Kaffee (weil ich Latte Macciato kaum schreiben kann und mir am Glas immer die Finger verbrenne). Derweil füllte ich den Corona-Anwesenheitszettel aus. Als die drittzahntragende Bedienung kam, kürzte sie das Verfahren ab und riss ihn mir förmlich aus der Hand. Ich erhob Einspruch: „Aber da fehlt noch meine Von-Bis-Uhrzeit-Angabe. Ich weiß ja noch gar nicht, wie lange ich hier verweilen werde!“ Wie gesagt, „Et is doch ejal … „

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