Laut BaFin Journal Juni 2019, S. 12ff., der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erweitert die Europäische Finanzaufsicht die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) im Verbraucherschutz. Die ESAs sollen „künftig auch die Testkäufe (Mystery-Shopping) der zuständigen Aufsichtsbehörden innerhalb der EU koordinieren.“ Dabei werden geschulte Personen von Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Agenturen als Testkunde in einer normalen Beratungs-/Einkaufssituation auftreten. Kurzlink: https://bit.ly/2KVQsoR.
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