Laut den Juristen des ADAC (www.adac.de, Kurzlink https://bit.ly/2TRsVIV) sind Gesichtsmasken im Privatfahrzeug nicht vorgeschrieben, aber ratsam. Seien die Gesichtszüge (des Fahrers) nicht erkennbar, drohe allerdings ein Bußgeld. Das könne bei selbstgemachten Masken der Fall sein. An die Adresse von Brillenträgern geht der Hinweis, dass beschlagene Gläser Sicht und Sicherheit gefährden. Ob maskentragende Fahrer mit einem Bußgeld bestraft werden, stehe letztendlich im Ermessen des Polizeibeamten. So werde bei gewerblichen Fahrten (Taxis) großzügiger verfahren. Werde mit einem Mundschutz eine Ordnungswidrigkeit begangen, laufe das normale Bußgeldverfahren durch. Könne der Fahrer nicht ermittelt werden, drohe eine Fahrtenbuchauflage.