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BDSW kommentiert Neuordnung des Bewacherregisters

Ausgabe 21/2022 |
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Ausgabe 21/2022
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Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, BDSW, machte darauf aufmerksam, dass das Statistische Bundesamt (StBA) am 10. Oktober 2022 die Aufgaben der Registerbehörde des Bewacherregisters (BWR) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernommen hat. Im digitalen BWR müssten sich sämtliche Bewachungsunternehmen und deren Beschäftigte registrieren lassen. Ebenso soll es die Gewerbebehörden bei der gesetzlich geforderten Zuverlässigkeitsüberprüfung von Beschäftigten vor deren Einsatz unterstützen. „Durch diesen Übergang liegt nunmehr die Aufsicht und Verantwortung für das BWR, wie auch die Regulierungskompetenz für das Sicherheitsgewerbe an sich, in einer Hand beim Bundesinnenministerium (BMI)“, lässt sich BDSW-Präsident Gregor Lehnert zitieren. Weiter fordert der BDSW, dass der Staat Verwaltungsprozesse strafft, damit Zuverlässigkeitsüberprüfungen spätestens innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen werden können. www.bdsw.de

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