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Bundesregierung beantwortet Fragen nach Organisierter Kriminalität

Ausgabe 3/2019 |
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Ausgabe 3/2019
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Die FDP-Fraktion hatte eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Organisierten Kriminalität (OK) gestellt. Die Bundesregierung antwortete u.a. wie folgt (Originalzitate): „1. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen OK-Gruppierungen liegt seit Jahren auf einem unverändert hohen Niveau. 2. Zahlenmäßige Schwerpunkte lagen dabei insbesondere in den Ländern Nordrhein Westfalen (111), Bayern (76) und Berlin (68). 3. Die deutsche Polizei hat auf die Herausforderungen, die sich bei der Bekämpfung der OK ergeben, reagiert und u. a. eine länderübergreifende projektierte Zusammenarbeit vereinbart. 4. Besprechungen, Abstimmungen, Videokonferenzen etc. zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder finden anlassbezogen statt.“ Die insgesamt 19 Fragen bzw. Antworten sind als Drucksache 19/6718 auf der Seite des Deutschen Bundestages dip21.bundestag.de bzw. Kurzlink https://bit.ly/2srinT5 veröffentlicht.

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