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DEKRA – betrieblich genutzte Fahrzeuge nach DGUV prüfen

Betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge und Ladekabel unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und müssen vor Inbetriebnahme und regelmäßig von einer qualifizierten Elektrofachkraft geprüft werden. Darauf weisen die Experten der DEKRA hin. Das Ziel ist der Schutz der Mitarbeiter vor Stromunfällen, Bränden und Defekten. Für den Arbeitgeber ist zudem die rechtssichere Dokumentation wichtig.

Profi-Check für E-Fahrzeuge und Ladekabel – Betrieblich genutzte Fahrzeuge nach DGUV prüfen

Profi-Check für E-Fahrzeuge und Ladekabel
Bildquelle: DEKRA

Elektrofahrzeuge, die als Dienstwagen oder Leasingfahrzeuge in Unternehmen eingesetzt werden, gelten ebenso wie Ladekabel als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Arbeitgeber müssen also ihre Elektrofahrzeuge und Ladekabel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV-Vorschriften prüfen lassen. Neben der DGUV Vorschrift 70 sind die DGUV V3/V4 relevant. Wichtig: Bei Fahrzeugen ersetzt die DGUV-Prüfung nicht die reguläre Fahrzeugprüfung.

DEKRA Sachverständige führen diese Prüfungen durch und bewerten dabei die Verkehrssicherheit, die sichere betriebliche Nutzung und garantieren die rechtssichere Dokumentation. Das Ziel ist es, Risiken und Gefährdungen zu erkennen und Schäden zu vermeiden. So erfüllen Arbeitgeber ihre gesetzlichen Pflichten, schützen Mitarbeitende und sichern einen reibungslosen Betrieb.
Die Prüfungen sind vorgeschrieben:

  • vor der ersten Inbetriebnahme,
  • nach jeder Änderung oder Instandsetzung,
  • sowie in regelmäßigen Intervallen (in der Regel jährlich).

Auf die Prüfung vor Inbetriebnahme kann bei Elektrofahrzeugen in Ausnahmefällen verzichtet werden, wenn eine Herstellerbescheinigung bestätigt, dass die Anforderungen der DGUV V3/V4 erfüllt sind. Ladekabel hingegen müssen immer vor dem Ersteinsatz geprüft werden. Die Prüfer achten dabei neben einer Funktions- und Sicherheitsprüfung insbesondere auf Verschleiß, sicherheitsrelevante Mängel sowie auf die Einhaltung von Normen und gesetzlichen Vorgaben.

Zur DEKRA-Pressemitteilung

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