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Konsultationsverfahren zur „Sicherungsrichtlinie Bargeld – VdS 2472“

Ausgabe 18/2019 |
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Ausgabe 18/2019
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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., GDV, (www.gdv.de) lädt die Fachöffentlichkeit dazu ein, sich an der Formulierung einer Neuauflage Sicherungsrichtlinien Bargeld nach VdS 2572 zu beteiligen. Darin werden die Risiken Einbruchdiebstahl und Raub beschrieben, die sich aus dem Bargeldhandling sowie aus der zunehmenden Vernetzung von Geschäftsbereichen ergeben. Die Richtlinien thematisieren die Prozesse der Annahme, Ausgabe, Bearbeitung, Transport und Lagerung von Bargeld. Darüber hinaus finden sich in
den Richtlinien Hinweise zum Sach- und Personenschutz in Bezug auf den Umgang mit Bargeld. Die Einspruchsfrist endet am 27. September 2019. Der Wortlaut des neuen Entwurfes sowie Hinweise auf die Beteiligungsmöglichkeiten finden sich auf der VdS-Webseite https://vds.de (oder Kurzlink https://bit.ly/2lxdaJu ).

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