Unter Berufung auf die US-Luftfahrtbehörde FAA berichtet die neue Westfälische (www.nw.de, Kurzlink https://bit.ly/351yUhw ), dass Drohnen ab 250 Gramm Gewicht in den USA künftig „mit einer Art virtuellem Kennzeichen“ ausgestattet werden sollen. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) soll ihrerseits ebenfalls eine Registrierungspflicht in Deutschland gefordert haben. Eine solche Registrierungspflicht sei nicht das Gleiche wie die bereits existierende Kennzeichnungspflicht. Auf der derzeit auf der Drohne zu befestigenden Plakette könne auch ein Fake-Name angebracht werden. Die USA dagegen planten die Überprüfung der Drohnenidentität in Echtzeit.