Die Verbraucherschlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten nach § 14 Absatz 1 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) zuständig für Streitigkeiten, die sich zwischen Verbrauchern und Banken bzw. Finanzdienstleistern ergeben. Ihr kürzlich ins Netz gestellter „Tätigkeitsbericht 2022“ enthält neben statistischen Angaben auch ein Kapitel über den Ablauf des Schlichtungsverfahrens, beginnend mit der Antragsstellung. www.bafin.de, Kurzlink https://bit.ly/3EKDAwZ