Die bisherige Fassung der Förderrichtlinie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 1. Januar 2019, wurde mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 durch die nun neu überarbeitete Fassung in Kraft gesetzt. Sie gilt weiterhin für Kälte- und Klimaanlagen, die nicht halogenierte Kältemittel verwenden. In das neue Förderprogramm wurden nun auch kleinere Kälteanlagen, wie zum Beispiel für Bäckereien, Tankstellen oder Dorfläden mit aufgenommen. Darüber hinaus werden Anlagen mit einer indirekten freien Kühlung mit Unterstützung der Verdunstungskühlung, Ab- und Ad-sorptionsanlagen und Anlagen die regenerativen Komponenten einbinden, gefördert. Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de.