Wie und weshalb sich eine Fluchttür in einem Bürogebäude auch für einen Einbrecher (von innen) öffnen lassen muss. Und wie man ihn dann vielleicht dennoch überführt.
Die Quadratur der (Flucht-)Tür.
In der letzten Ausgabe von Heft 8 des Sicherheits-Berater (erschienen am 15.4.2024) findet sich ein hochinteressanter Beitrag eines hochspezialisierten Sicherheitsberaters. Jörg Schulz beschreibt darin eine Problematik, die die wenigsten privaten Hausbesitzer kennen dürften. Für Betreiber von Gewerbeimmobilien handelt es sich dagegen um eine überaus kniffelige Denksportaufgabe, die nur mit professionellem Sachverstand zu lösen ist:

Der Beitrag behandelt die Herausforderung, Sicherheitssysteme in Fluchtwegen zu integrieren, ohne die Fluchtfunktion zu beeinträchtigen. Das heißt, Türen sollen für Personen, die von außen in ein Gebäude eintreten wollen, verschlossen bleiben. Personen, die z. B. im Brandfall auf einem als Fluchtweg gekennzeichneten Flur das Gebäude verlassen wollen, sollen die Tür nach draußen dagegen einfach öffnen können.
Damit nun niemand versehentlich in einen scharf geschalteten Bereich reintappt und damit einen Falschalarm auslöst, werden bewegliche Sperrelemente in Türen eingebaut, die einerseits verhindern, dass Personen ungewollt in Sicherungsbereiche gelangen, andererseits aber die Flucht nach außen nicht behindern. Wie lässt sich das nur technisch lösen?
In jedem Fall erfordert die Umsetzung eine baurechtliche und technische Abstimmung. Denn: Selbst einem Einbrecher darf man nicht einfach einen Riegel vorschieben, wenn er z. B. einen Brand legt, um Spuren zu verwischen, und nach draußen flüchten will. Und die Tür muss im Zustand der Scharfschaltung wie auch der Unscharfschaltung sowohl Schutz bieten als auch geöffnet werden können.
Laut Schulz gibt es oft keine Standardlösung für dieses komplexe Problem. Deswegen diskutiert er Alternativen wie Rettungswegsysteme (Fluchttürsteuerungen), Zutrittskontrollen (via Zutrittsmedien, z. B. Ausweiskarte) und Funk-Beschlags-Leser (ersetzen den Außenbeschlag) und diskutiert deren Vor- und Nachteile. Übrigens kann man mit Überwachungs- bzw. Zutrittstechnik durchaus die Möglichkeiten einschränken, dass Einbrecher unerkannt ins Gebäude gelangen bzw. unerkannt daraus flüchten können.
Abonnenten des Sicherheits-Berater, die als Sicherheitsverantwortliche auf die Kenntnis von Einzelheiten angewiesen sind, finden den Beitrag auf den Seiten 145 bis 148 des Sicherheits-Berater 8/2024, online hier nachzulesen.